WAS DARF MAN NOCH ZEIGEN?

WAS DARF MAN NOCH ZEIGEN?

Nachdem am 25. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) in Kraft getreten ist, herrscht bei vielen Menschen große Unsicherheit. Während größere Firmen und Institutionen eigene Mitarbeiter oder ganze Abteilungen mit der Klärung einschlägiger Fragen beauftragen, müssen Vereinsvorstände, Chorleiter, Website-Redakteure von Kultur- und Fördervereinen oder LeiterInnen von Kindergärten, Schulen und Hilfsorganisationen und viele Personen in ähnlichen Situationen allein entscheiden, ob sie ihre bisherigen Werbemittel noch einsetzen und ihre Website noch online lassen können. Manche Verantwortliche haben ihre Website zur Sicherheit erst mal vom Netz genommen.

Auch ich bin davon betroffen, da ich zum Beispiel seit vielen Jahren junge Sänger und Sängerinnen bei Konzerten oder Festivals fotografiere und diese Bilder immer wieder in Kalendern, Flyern und Websites einsetze. Genaugenommen ist die Situation aber für mich nicht viel anders als früher, denn die DSGV enthält keine ausdrücklichen Regelungen für den Umgang mit Fotos von Personen. Es gilt immer noch das KUG, das „Kunsturhebergesetz, das seit über 100 Jahren das Recht am eigenen Bild regelt.

Noch immer dürfen zum Beispiel ohne Genehmigung Personen der Zeitgeschichte abgebildet werden, aber auch „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“. Dabei dürfen allerdings einzelne Personen nicht im Vordergrund stehen – in diesem wie in allen anderen Fällen sollte man vorher die Einwilligung des Fotografierten einholen. Es genügt auch nicht, das Gesicht zu verpixeln o.ä., solange Nachbarn oder Freunde die Person trotzdem zuordnen können, denn dann enthält das Bild immer noch „personenbezogene Daten“.

Obwohl die Situation also nicht ganz so dramatisch ist, wie es im ersten Augenblick erscheinen mag, so bin ich durch die DSGVO doch noch einmal sensibilisiert worden: Während ich mir früher summarisch die Einwilligung zum Fotografieren bei Veranstaltungen eingeholt habe, verwende ich heute bei allen Fotos mit Menschen – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – ein Formular, das ich speziell für diese Zwecke entwickelt habe und das ich vor dem Fotografieren ausfüllen und unterschreiben lasse. Das Prozedere macht die Sache natürlich um einiges aufwändiger, aber mit dem unterschriebenen Formular bin ich auf der sicheren Seite und kann auch in Zukunft Fotos von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die ich bei Kulturevents gemacht habe, meinen Kunden für deren Projekte anbieten bzw. die Bilder selbst bei entsprechenden Auftragsarbeiten einsetzen.